Die Freimaurerei verlangt von ihren Mitgliedern, dass sie die Gesetze des Landes, in dem sie arbeiten und leben, respektieren und einhalten.

Die Grundsätze der Freimaurerei stehen in keiner Weise im Widerspruch zu den staatsbürgerlichen Pflichten ihrer Mitglieder, sondern sollen sie bei der Erfüllung ihrer öffentlichen und privaten Pflichten stärken.

Die Nutzung der Mitgliedschaft eines Freimaurers zur Förderung seiner eigenen oder fremder geschäftlicher, beruflicher oder persönlicher Interessen ist streng verboten und steht im Widerspruch zu den Bedingungen, unter denen er die Aufnahme in die Freimaurerei beantragt hat.

Seine Pflicht als Bürger muss immer Vorrang vor den Verpflichtungen gegenüber anderen Freimaurern haben, und jeder Versuch, einen Freimaurer zu schützen, der unehrenhaft oder unrechtmäßig gehandelt hat, steht im Widerspruch zu dieser obersten Pflicht.