Die Grundsätze der Freimaurerei stehen in keiner Weise im Widerspruch zu den staatsbürgerlichen Pflichten ihrer Mitglieder, sei es am Arbeitsplatz, zu Hause oder im öffentlichen Leben, sondern sollen sie im Gegenteil bei der Erfüllung ihrer öffentlichen und privaten Pflichten stärken. Es gibt also keinen Interessenkonflikt zwischen der Pflicht eines Freimaurers und seiner öffentlichen Aufgabe.

Wenn ein tatsächlicher oder potenzieller Pflichten- oder Interessenkonflikt bekannt oder absehbar ist, sollte eine entsprechende Erklärung abgegeben werden.

Gelegentlich kann es ratsam sein, die Mitgliedschaft offenzulegen, um zu vermeiden, dass andere fälschlicherweise annehmen, es handele sich um einen potenziellen Konflikt oder eine Voreingenommenheit, aber dies muss eine Frage des persönlichen Urteils sein.